Der Gampweg ist ab Freitag, den 28. April 2023 wieder geöffnet.

Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Es gelten folgende allgemeinen Befahrungsrichtlinien:

  • Der einbezahlte Zahlschein und die mit dem Kennzeichen versehene, auf der Frontscheibe (links unten oder links oben) sichtbar aufgeklebte Vignette, gelten als Berechtigung zur Benützung des Gampweges. Bei Moped’s und Motorrädern (ohne Windschutzscheibe) muss die Vignette an einer gut einsehbaren Stelle aufgeklebt sein.
  • Die Fahrberechtigung gilt bis auf Widerruf.
  • Der Inhaber des Berechtigungsscheines ist damit einverstanden, sich über Verlangen der Organe der Agrargemeinschaft Beschling-Latz auszuweisen und seine Identität bekannt zu gegeben.
  • Auf der gesamten Strecke herrscht Steinschlag und Vermurungsgefahr.
  • Der Benützer des Gampweges nimmt zur Kenntnis, dass das Befahren des Gampweges auf eigene Rechnung und Gefahr erfolgt. Er verzichtet auf alle Ansprüche gegen die Agrargemeinschaft Beschling-Latz und deren Organe, die im Zusammenhang mit dem Befahren des Weges stehen. Sollten Fahrgäste zu Schaden kommen und diese Schadenersatzansprüche bei der Agrargemeinschaft Beschling-Latz oder ihren Organen aussprechen, hat der Inhaber der Genehmigung die Agrargemeinschaft Beschling-Latz bzw. deren Organe schad- und klaglos zu halten.
  • Der Inhaber des Berechtigungsscheines nimmt zur Kenntnis, dass jeder Missbrauch bzw. jede nicht genehmigte Überlassung des Schrankenschlüssels, des Berechtigungsscheines oder der Vignette an Dritte, die Agrargemeinschaft Beschling-Latz zum sofortigen Einzug des Berechtigungsscheines berechtigt und somit zum Verfall des Fahrberechtigung führt.
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.
  • Dauergenehmigungen verlieren ihre Gültigkeit für den Zeitraum einer Sperre des Weges.
  • Im Übrigen sind die Anweisungen der Organe der Agrargemeinschaft Beschling-Latz zu befolgen. Es gelten die Bestimmungen der STVO.
  • Mittels Einzahlung werden die Bedingungen zur Kenntnis genommen.

__________________________________________________________________________________________________

Die Vignette gibt es bei der Vollversammlung (17.05.2023), für nicht Anwesende die Wochen danach. Gültig ab Anfang Juni, bis dahin gilt die letztjährige.

Tagesmautscheine und Vignetten sind erhältlich bei …

Tagesmautscheine: Caroline Scherer, Dorfplatz 1 – 0650/2646001

Vignetten/Sonderfahrten: Andreas oder Caroline Scherer, Dorfplatz 1 – 0676/833065820

Wir bitten um frühzeitige telefonische Anmeldung, vor allem die Tagesmautscheine werden im Schlüsseltresor an der Tendtor hinterlegt, es erfolgt keine kurzfristige Ausgabe!

Sonderfahrten sind zusätzlich erhältlich bei:

Agrarobmann Markus Borg

Alpobmann Paul Müller